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   StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794   

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https://dejure.org/1975,2135
StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794 (https://dejure.org/1975,2135)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05.11.1975 - P.St. 794 (https://dejure.org/1975,2135)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05. November 1975 - P.St. 794 (https://dejure.org/1975,2135)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Er könnte daher grundsätzlich auch nicht Gegenstand einer fristgerecht erhobenen Grundrechtsklage sein (entsprechend der ständigen Rechtsprechung in BVerfGE 1, 9; 1, 322/3247; 21, 139 [143]); denn im Bereich von Hoheitsakten der Dritten Gewalt ist die Grundrechtsklage grundsätzlich als Rechtsbehelf zur Rüge von Grundrechtsverletzungen durch verfahrensabschließende Entscheidungen gedacht.

    Die Frage, ob vorliegend ein Ausnahmefall einer selbständigen Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung unter dem Gesichtspunkt gegeben sein könnte, daß über die Verfassungsmäßigkeit sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werden müsse, insbesondere weil - wie der Antragsteller meint - der Beschluß vom 13. März 1975 für ihn bereits einen bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich ziehe, der später nicht mehr oder doch nicht vollständig behoben werden könnte (vgl. entsprechend BVerfGE 1, 322 [325]; 8, 253 [255]), bedarf keiner weiteren Erörterung.

  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774

    Bundesrecht; Prozessfähigkeit; Völkerrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Jedenfalls können wegen der besonderen Eigenart des verfassungsrechtlichen Verfahrens der Grundrechtsklage die Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, z. B. des § 62 VwGO und des § 71 SGG, die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend angewendet werden, weil die Fähigkeit zur Einlegung der Grundrechtsklage von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte abhängt (vgl. BVerfGE 1, 87 [88/89]; StGH Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775 -).

    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erneut in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 19, 323, 330; 20, 276 [279]; Hess. StGH zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775).

  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 780

    Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Die Hessische Verfassung gewährt nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 648 - in ESVGH Bd. 22, 135; zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -) kein Grundrecht auf rechtliches Gehör.

    Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes kein Raum, wenn die anhängige Grundrechtsklage unzulässig ist (vgl. StGH, Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 665 - in ESVGH Bd. 22, 137 = DÖV 1972, 568; zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Er könnte daher grundsätzlich auch nicht Gegenstand einer fristgerecht erhobenen Grundrechtsklage sein (entsprechend der ständigen Rechtsprechung in BVerfGE 1, 9; 1, 322/3247; 21, 139 [143]); denn im Bereich von Hoheitsakten der Dritten Gewalt ist die Grundrechtsklage grundsätzlich als Rechtsbehelf zur Rüge von Grundrechtsverletzungen durch verfahrensabschließende Entscheidungen gedacht.
  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Jedenfalls können wegen der besonderen Eigenart des verfassungsrechtlichen Verfahrens der Grundrechtsklage die Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, z. B. des § 62 VwGO und des § 71 SGG, die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend angewendet werden, weil die Fähigkeit zur Einlegung der Grundrechtsklage von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte abhängt (vgl. BVerfGE 1, 87 [88/89]; StGH Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775 -).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erneut in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 19, 323, 330; 20, 276 [279]; Hess. StGH zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Er könnte daher grundsätzlich auch nicht Gegenstand einer fristgerecht erhobenen Grundrechtsklage sein (entsprechend der ständigen Rechtsprechung in BVerfGE 1, 9; 1, 322/3247; 21, 139 [143]); denn im Bereich von Hoheitsakten der Dritten Gewalt ist die Grundrechtsklage grundsätzlich als Rechtsbehelf zur Rüge von Grundrechtsverletzungen durch verfahrensabschließende Entscheidungen gedacht.
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Die Frage, ob vorliegend ein Ausnahmefall einer selbständigen Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung unter dem Gesichtspunkt gegeben sein könnte, daß über die Verfassungsmäßigkeit sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werden müsse, insbesondere weil - wie der Antragsteller meint - der Beschluß vom 13. März 1975 für ihn bereits einen bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich ziehe, der später nicht mehr oder doch nicht vollständig behoben werden könnte (vgl. entsprechend BVerfGE 1, 322 [325]; 8, 253 [255]), bedarf keiner weiteren Erörterung.
  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes kein Raum, wenn die anhängige Grundrechtsklage unzulässig ist (vgl. StGH, Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 665 - in ESVGH Bd. 22, 137 = DÖV 1972, 568; zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -).
  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 648

    Antrag zum Staatsgerichtshof gegen rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts

    Auszug aus StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794
    Die Hessische Verfassung gewährt nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 648 - in ESVGH Bd. 22, 135; zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -) kein Grundrecht auf rechtliches Gehör.
  • StGH Hessen, 28.04.1965 - P.St. 418

    Bekanntgabe; Ausgangsverfahren; Grundrechtsklagefrist; Fristbeginn; Klagefrist;

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 703/65

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Da die angegriffene Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts dem Antragsteller spätestens bei Abfassung der Grundrechtsklage am 7. Januar 1988 bekannt war - und nur auf das Bekanntwerden kommt es im Falle fehlender förmlicher Zustellung für den Fristbeginn an (StGH, B.v. 05.11.75 - P.St. 794 -) - ist sein gesamtes Vorbringen, das nach dem 8. Februar 1988 (einem Montag) beim Staatsgerichtshof eingegangen ist und nicht nur als zulässige Ergänzung der Begründung seiner Grundrechtsklage in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht angesehen werden kann, verspätet.
  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 857

    Bundesrecht; Gerichtsentscheidung; Grundrechtsklage; Prüfungsbefugnis;

    Vielmehr hat der Staatsgerichtshof im Grundrechtsklageverfahren nur zu prüfen, ob das höchste in der Sache zuständige Gericht bei seiner Entscheidung subjektive Rechte verbürgende Normen (Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte) der Verfassung des Landes Hessen verletzt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, u.a. Beschlüsse vom 5. November 1975 - P.St. 794 - und vom 10. November 1976 - P.St. 830 - ebenso Bayer.VerfGH in VerfGH 26, 118 [121]; vgl. auch BVerfGE 29, 159 [163]).
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